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Der pauschale Jahresbeitrag in Höhe von 395 Euro zzgl. MwsT. gilt für alle Firmen, unabhängig von der Größe des Unternehmens. Jedoch ist die Höhe der Forderung gegen einen Schuldner auf max. 20.000€ begrenzt.


Zugriff auf Zusatzdienstleistungen:


 - Wirtschaftsauskünfte von Personen oder Firmen
 - Gerichtliche Gutachterkosten bis zu 1.000,-€ pro Auftrag
 - Volle Kostenübernahme der Gerichtskosten und Rechtsanwaltshonorare bei obsiegendem Urteil (auch wenn                  die Gegenseite zahlungsunfähig ist!)
 - Volle Kostenübernahme der Gerichtskosten und 50% der eigenen Rechtsanwaltshonorare bei gerichtlichem Vergleich
 - Volle Kostenübernahme der eigenen Rechtsanwaltshonorare bei abweisendem Urteil 

Für Sie entstehen Kosten in Höhe von 5% des inkassierten Betrags. Wenn z.B. 500 Euro inkassiert werden, wird der Betrag um 25 Euro gekürzt.

Für titulierte Forderungen (d.h. es liegt ein Vollstreckungstitel vor) beträgt die Erfolgsprovision 40% des Betrages.

100% der Gerichtskosten und der gegnerischen Rechtsanwaltshonorare bei abweisendem Urteil.